Printer Friendly Version Fachpraktikum in diplomatisch-konsularischen Vertretungen der Republik Serbien im Ausland @ 5 April 2014 02:28 PM

Aufgrund der Verordnung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Absolvierung eines Fachpraktikums, die am 06.12 2013 in Kraft getreten ist, können volljährige, geschäftsfähige serbische Staatsbürger ein Fachpraktikum absovieruen, und zwar Studenten während des Grundstudiums, Hochschulabsolventen und Studenten an Masterstudiengängen, die noch nicht beruftstätig sind. Das Fachpraktikum können nicht Personen absolvieren, bei welchen Sicherheitshindernisse bestehen, die rechtskräftig verurteilt wurden oder gegen die ein Strafverfahren anhängig ist.

Das Fachpraktikum wird in der Regel nicht vergütet. Die diplomatisch-konsularische Vertretung übernimmt keine Fahrtkosten, keine Krankenversicherungskosten, keine Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung und auch keine sonstigen, mit dem Fachpraktikum verbundenen, Kosten. Die Dauer des Fachpraktikums beträgt mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate. Jegliche Fragen hinsichtlich der Absolvierung eines Fachpraktikums werden durch einen gesonderten Vertrag geregelt.

Der Antrag für die Absovierung des Fachpraktikums in der dopilomatisch-konsularischen  Vertretung ist bei der auserwählten diplomatisch-konsularischen Vertretung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Fachpraktikumsantritt zu stellen. Dem ausgefüllten Antragsformular sind der Reisepass der Republik Serbien in Kopie, der Lebenslauf und die Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung beizufügen. Das Generalkonsulat der Republik Serbien sendet dem Interessenten für die Absolvierung des Fachpraktikums im Generalkonsulat der Republik Serbien das Antragsformular und die Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung zu. Bevor der Antrag und die erforderlichen Unterlagen an die Diplomatenakademie des Ministäriums für auswärtige Angelegenheiten zur Verfahrensdurchführung weitergeleitet wird, führt der Generalkonsul ein Vorstellungsgespräch mit dem Kandidaten durch.

Ob der Antrag des Kandidaten für ein Fachpraktikum in der diplomatisch-konsulatischen Vertretung der Republik Serbien bewilligt wird, entscheidet der Minister für auswärtige Angelegenheiten oder eine von ihm ermächtigte Person. Der Kandidat für das Fachpraktikum wird schriflich über die Entscheidung benachrichtigt. Wenn der Kandidat aus Sicherheitsgründen abgeleht wird, kann er innerhalb einer Frist von sechs Monaten erneut einen Antrag auf ein Fachpraktikum stellen. Nachdem das Fachpraktikum absolviert ist, erteilt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten eine entsprechende Bescheinigung.